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Die Europäische Kommission erliess die Durchführungsverordnung (EU) 2016/9 über die gemeinsame Vorlage und Nutzung von Daten im Zusammenhang mit Registrierungen von Stoffen unter REACH. Beteiligte einer gemeinsamen Registrierung sollen die Kosten der Bereitstellung und Nutzung von Informationen über ihren Stoff jährlich dokumentieren und diese Kosten in transparenter und nicht diskriminierender Weise teilen.
Weiterführende Informationen über die gemeinsame Nutzung von Daten bietet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).



 
 

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Das Bayerische Landesamt für Umwelt veröffentlichte die Broschüre:
"Vom Abfall zum Produkt
  Materialien zwischen Abfall- und Chemikalienrecht
".
Diese Publikation können Sie kostenloses im Internet-Publikationsshop des
Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz herunterladen.



 
 

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Am 16. Januar 2014 veranstaltete das Bayerische Landesamt für Umwelt eine Fachtagung über "REACH/CLP und anlagenbezogenen Vollzug". Der Tagungsband mit den Präsentationen kann im Internet-Publikationsshop des Bayerischen Staatministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) kostenlos heruntergeladen werden.



 
 

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Das Bayerische Landesamt für Umwelt veröffentlichte die 2. aktualisierte Auflage der Broschüre:
"REACH und CLP/GHS
  Informationen für Betreiber von Industrieanlagen und Genehmigungsbehörden
".
Diese Publikation können Sie kostenlos im Internet-Publikationsshop des
Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz herunterladen.



 
 

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"Fracking" war das aktuelle Themen-Stichwort bei der Online-Chemie-Enzyklopädie RÖMPP-Online in der ersten Septemberhälfte 2013.
Dabei handelt es sich um eine Technologie zu Förderung von sogenannten "unkonventionellen" Gas- oder Öl-Vorkommen aus großen Tiefen unter Einsatz von Chemikalien, Wasser und Sand mit hohem Druck.
RÖMPP-Homepage.



 
 

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Die "Nachrichten aus der Chemie" veröffentlichten:

"Zulassungspflicht unter REACH", (2013), 61(November), 1131-3
Aktuelle Entwicklungen im neuen Zulassungsverfahren unter REACH werden referiert.

"Sprechen Sie REACH ?", (2011), 59(Oktober), 973-4
Dieser Artikel zeigt, welche neuen Begriffe REACH und CLP in das chemische Fachvokabular einbringen.

"Wie REACH die Produktion verändert", (2011), 59(Februar), 138-41.
erläutert,
wie stoffbezogene Vorschriften im Chemikalien-, Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht den Betrieb von Industrieanlagen regulieren.

"Bei REACH und Co verschwimmen die Grenzen", (2010), 58(Juli/August), 777-9
beschreibt Schnittstellen des Chemikalienrechts zu anderen Rechtsgebieten.

"REACH ist nur ein Teil des neuen Chemikalienrechts", (2010), 58(Juni), 672-4
Dieser Artikel zeigt, wie sich REACH und CLP in das internationale Regelwerk des Chemikalienrechts einfügen.
Er stellt die Herkunft der verschiedenen REACH-Elemente dar und erläutert aktuelle Diskussionen im Umsetzungsprozess.



 
 

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Am 5. Februar 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren REACH-Review-Bericht.
Danach sind zunächst keine wesentlichen Änderungen an der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) geplant. Die Kommission strebt jedoch an, kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU) zu entlasten durch
- geringere Sätze in der REACH- bzw. CLP-Kostenverordnung sowie
- Leitlinien, die eine fairere Kostenteilung bei gemeinsamen Registrierungen nahelegen.
Hinsichtlich der Registrierung von Nanomaterialien erwägt die EU-Kommission, REACH-Anhänge anzupassen.
Den Bericht können Sie herunterladen unter: REACH-Review-Bericht (ca. 110 kB).


 
 

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In der Vorlesungsreihe: "Klassische Brennpunkte des Umweltschutzes: Luft, Wasser, Boden",
einer Kooperation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt mit dem Wissenschaftszentrum Umwelt der Universität Augsburg, referierte ich am 30. Januar 2012 vor ca. 150 Studenten über:
"Was kann das Chemikalienrecht zum Umweltschutz beitragen?".
Die Präsentation können Sie von der Website des Institutes für Geographie der Universität Augsburg herunterladen.


 
 

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Am 1. Juni 2011 fand im Bayerischen Landesamt für Umwelt eine behördeninterne Fachtagung statt:
"REACH, CLP und anlagenbezogener Vollzug".
Sie war mit ca. 80 Teilnehmern gut besucht.
Wie Informationen aus dem chemikalienrechtlichen Vollzug bei der Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen genutzt werden können, wurde intensiv diskutiert.
Näheres siehe.


 
  bullet_point Die ersten 6 Stoffe werden zulassungpflichtig.
Durch die Verordnung 143/2011/EU wurde der zuvor leere REACH-Anhang XIV (zulassungspflichtige Stoffe) geändert.
Bis zum individuellen Ablaufdatum dürfen diese Stoffe noch verwendet werden. Auch diese Ablaufdaten sind im neuen Anhang tabelliert. Will ein Unternehmen einen dieser Stoffe weiterhin in Verkehr bringen oder verwenden, dann sollte es bis spätestens 18 Monate vor diesem Ablaufdatum einen Zulassungsantrag eingereicht haben.
Die Ablaufdaten in der Verordnung 143/2011/EU wurden korrigiert.
Das erste Ablaufdatum ist der 21. August 2014 für Moschusxylol.


 

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Seit dem 1. Dezember 2010:

- Müssen neue und überarbeitete Sicherheitsdatenblätter für Stoffe sowohl die bisherigen Einstufungen wie auch diejenigen nach der EU-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP) enthalten. Dies schreibt der neue Anhang II der Verordnung 1907/2006/EG (REACH) vor. Er wurde durch den Anhang I der Verordnung 453/2008/EG ersetzt.

- Ist die 1. Übergangsfrist für die Registrierung vorregistrierter Altstoffe (sogenannter Phase-in-Stoffe) abgelaufen. Die Stoffinformationen werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für jedermann einsehbar auf ihrer Website bereitgestellt:
ECHA-Datenbank der registrierten Stoffe

- Gelten neue Regeln für Registrierungsdossiers über Stoffe. Diese müssen jetzt auch Informationen über Einstufungen und Kennzeichnungen nach CLP enthalten. Außerdem sind für Stoffe mit bestimmten Gefahrenklassen bzw. -kategorien zusätzliche Angaben im Stoffsicherheitsbericht vorgeschrieben.

- Gilt die Notifzierungspflicht für gefährliche und registrierungspflichtige Stoffe nach Artikel 39 der CLP-Verordnung.
Hersteller und Importeure müssen einen solchen Stoff innerhalb eines Monats der ECHA melden, nachdem sie ihn verkauft haben.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant für Mitte des Jahres 2011, eine Datenbank mit diesen Informationen als "Europäisches Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis" für jedermann zugänglich auf ihrer Website bereitzustellen.

- Ist eine neue Gefahrstoffverordnung zum deutschen Chemikaliengesetz in Kraft. Sie erklärt die CLP-Verordnung über die "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien" für gültig, hält aber die Bezüge zur Stoffrichtlinie 67/548/EWG bzw. zur Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG aufrecht. Daher sind die Änderungen durch diese neue Gefahrstoffverordnung gering. Beschränkungen, die ebenfalls im REACH-Anhang XVII stehen, wurden bereinigt.

 
 

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Am 3.11.2010 fand im Bayerischen Landesamt für Umwelt eine Fachtagung:
"REACH und anlagenbezogener Vollzug" statt.
Etwa 70 Fachleute - auch aus Behörden anderer Bundesländer sowie aus dem Umweltbundesamt - nahmen teil. Wie sich das neue EU-Chemikalienrecht auf andere Gebiete des sektoralen Umweltrechts auswirkt - insbesondere auf das Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht - wurde erläutert.

     
  bullet_point Vom 6. bis 9. September 2010 fand die 4. Gemeinsame Jahrestagung der
Fachgruppe "Umweltchemie und Ökotoxikologie" der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und der
"Society of Environmental Toxicology and Chemistry Europe" (German-Language Branch) e.V (SETAC GLB) statt.
Sie stand unter dem Motto: "Von der Erkenntnis zur Entscheidung".
350 Teilnehmer trafen sich im Umweltbundesamt in Dessau, das die Tagung organisierte.
Ich hielt dort einen Vortrag über die "Bewertung von REACH-Informationen am Beispiel des anlagenbezogenen Umweltschutzes".
Auch präsentierte ich ein Poster über die vereinfachte Registrierung von Zwischenprodukten nach den REACH-Artikeln 17 und 18.
Näheres siehe: Website der SETAC GLB.


  bullet_point Am 31.8.2010 behandelte die 11. REACH-Konferenz im Umweltbundesamt, Berlin das Thema:
"Nutzung der REACH-Informationen für den umweltrechtlichen Vollzug".
Darüber hatte es im Vorfeld Diskussionsrunden (Fokusgruppen) mit Vertretern von Vollzugsbehörden der Bundesländer gegeben.
Hersteller und Importeure liefern umfangreiche Informationen über Chemikalien.
Diese werden bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gesammelt und veröffentlicht.
Das schreiben die EU-Verordnung Nr. 1907/2006/EG (REACH) und die EU-Verordnung Nr. 1272/2008/EG über die "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien" [CLP zur Umsetzung des Global Harmonisierten Systems (GHS)] vor.
Dieses neue Chemikalienrecht sieht vor, die Informationen auch für andere Rechtsgebiete zur Verfügung zu stellen.
Als Teilnehmer berichtete ich über die Ergebnisse dieser Diskussionsrunden.
Näheres siehe: REACH Konferenz.
   

Dr. Felix Geldsetzer, Landskroner Weg 7, 85737 Ismaning, info@drgeldsetzer.de

© Dr. Felix Geldsetzer, Dezember 2017